{"id":1,"date":"2020-02-02T11:01:19","date_gmt":"2020-02-02T10:01:19","guid":{"rendered":"https:\/\/schmuckpeter.it\/?p=1"},"modified":"2020-05-16T14:26:18","modified_gmt":"2020-05-16T12:26:18","slug":"hallo-welt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/schmuckpeter.it\/de\/2020\/02\/02\/hallo-welt\/","title":{"rendered":"Hilfspaket \u2013 Dekret Nr. 18\/2020"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-table\"><table><tbody><tr><td>Datum: 26. M\u00e4rz 2020 <\/td><td>Sehr geehrter Kunde,<\/td><\/tr><tr><td>&nbsp;<\/td><td>am 17. M\u00e4rz 2020 wurde ein erstes Hilfspaket der Regierung (\u201eCura Italia\u201c \u2013 Dekret Nr. 18 vom 17.03.2020) erlassen, um das Gesundheitssystem, die Unternehmen und die Haushalte in dieser schwierigen Zeit zu unterst\u00fctzen. Die wichtigsten Ma\u00dfnahmen sind die folgenden:<\/td><\/tr><tr><td><strong>Aufschub der Steuerzahlungen von MwSt., Quellensteuer, Lohnsteuern und Sozialabgaben<\/strong><\/td><td><strong>Wer?<\/strong> <strong>Neue F\u00e4lligkeit<\/strong> F\u00fcr Unternehmen und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 2 Millionen der wird die Steuerzahlung vom 16. M\u00e4rz aufgeschoben. Freitag, 20. M\u00e4rz 2020 F\u00fcr Unternehmen und Freiberufler mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 2 Millionen werden die f\u00e4lligen Steuerzahlungen, die zwischen 8.03.2020 und 31.03.2020 anfallen w\u00fcrden, aufgeschoben. 31. Mai 2020, Zahlung in 5 Raten m\u00f6glich F\u00fcr Unternehmen aus dem Tourismus-, Sport-, Kultur-, Unterhaltungssektor (siehe Anhang 1) werden unabh\u00e4ngig vom Umsatz die f\u00e4lligen Steuerzahlungen die zwischen 2.03.2020 und 30.04.2020 anfallen w\u00fcrden, aufgeschoben. 31. Mai 2020, Zahlung in 5 Raten m\u00f6glich<\/td><\/tr><tr><td><strong>Aussetzung von Zahlungen f\u00fcr Unternehmen, deren Sektor am st\u00e4rksten betroffen ist<\/strong><\/td><td>Die Zahlung der Lohnsteuern, der Sozialbeitr\u00e4ge und der INAIL-Pr\u00e4mien werden vom 02.03.2020 bis zum 30.04.2020 f\u00fcr die am st\u00e4rksten betroffenen Branchen ausgesetzt. Dies sind unter anderem Hotels, Gastbetriebe, Restaurants, Eisdielen, Bars, Pubs, Mensen, Reiseb\u00fcros, Reiseagenturen, Reiseveranstalter, Tour-Operator, Zimmervermieter, Campingpl\u00e4tze, Schutzh\u00fctten etc. (f\u00fcr eine genaue Auflistung siehe Anhang 1 \u2013 nur in italienischer Sprache verf\u00fcgbar)<\/td><\/tr><tr><td><strong>Aufschub aller \u00fcbrigen steuerrechtlichen F\u00e4lligkeiten unabh\u00e4ngig vom Umsatz<\/strong><\/td><td>Alle \u00fcbrigen steuerrechtlichen F\u00e4lligkeiten und Vorschriften, die im Zeitraum vom 08.03.2020 bis zum 31.05.2020 vorgesehen w\u00e4ren, werden bis 30. Juni 2020 aufgeschoben. Darunter fallen die Abgabe der MwSt.-Jahreserkl\u00e4rung, die Abgabe des Vordrucks TR f\u00fcr das erste Quartal 2020, die Mitteilung der Daten zur MwSt.-Abrechnung im ersten Quartal 2020, die Mitteilung der Auslandsums\u00e4tze (Esterometro), die Intrastatmeldungen f\u00fcr die Monate Februar, M\u00e4rz und April sowie f\u00fcr das erste Quartal 2020, die Jahresabfallerkl\u00e4rung MUD, die Jahresmeldung Batterien und Akkumulatoren, die Jahresabfallerkl\u00e4rung f\u00fcr Elektro- und Elektroaltger\u00e4te, die Einzahlung der Jahresgeb\u00fchr Umweltfachregister bei der Handelskammer. Ausgenommen davon bleibt allerdings die \u00dcbermittlung und \u00dcbergabe der Best\u00e4tigungen CU 2020, welche f\u00fcr die Erstellung der vorausgef\u00fcllten Steuererkl\u00e4rung notwendig sind.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Jahresabschl\u00fcsse der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) (Art. 106)<\/strong><\/td><td>Alle Kapitalgesellschaften k\u00f6nnen den Jahresabschluss innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Gesch\u00e4ftsjahres genehmigen. Dadurch wird die Frist f\u00fcr die Genehmigung der Jahresabschl\u00fcsse 2019 vom 30. April auf den 30. Juni aufgeschoben.<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><strong>Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen f\u00fcr bestimmte Bereiche<\/strong><\/td><\/tr><tr><td><strong>Entsch\u00e4digung von 100 Euro pro Arbeitnehmer (Art. 63)<\/strong><\/td><td>Arbeitnehmer mit einem Gesamteinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten f\u00fcr den Monat M\u00e4rz 2020 eine steuerfreie Pr\u00e4mie in H\u00f6he von 100 Euro. Diese wir in Proportion zu den Tagen, welche sie an ihrem Arbeitsplatz in diesem Monat verbracht haben, ausbezahlt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Entsch\u00e4digung f\u00fcr Freiberufler und Co.co.co (Art. 27)<\/strong><\/td><td>Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer (am Stichtag 23. Februar 2020) und Arbeitnehmer mit einem Co.co.co-Arbeitsverh\u00e4ltnis, die in der INPS-Sonderverwaltung eingetragen sind und keine Rente beziehen haben Anspruch auf eine steuerfreie Entsch\u00e4digung von 600 Euro f\u00fcr den Monat M\u00e4rz 2020.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Entsch\u00e4digung f\u00fcr Handwerker und Kaufleute (Art. 28 + 29 +30)<\/strong><\/td><td>Selbst\u00e4ndige (Kaufleute, Handwerker und Landwirte) und arbeitslose Saisonarbeiter der Tourismusbranche, die keine Rente beziehen, haben f\u00fcr den Monat M\u00e4rz 2020 Anspruch auf einen steuerfreien Beitrag von 600 Euro. Beg\u00fcnstigt sollen neben Einzelunternehmer, auch Familienunternehmen und Gesellschafter von Personalgesellschaften und Kapitalgesellschaften sein. Ab Ende M\u00e4rz soll es m\u00f6glich sein den Antrag online beim INPS stellen zu k\u00f6nnen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Steuerguthaben f\u00fcr die Desinfizierung der Arbeitsr\u00e4ume und Arbeitsger\u00e4te (Art. 64)<\/strong><\/td><td>F\u00fcr 2020 wird ein Steuerbonus in H\u00f6he von 50 % der entstandenen und dokumentierten Kosten f\u00fcr die Desinfizierung der Arbeitsr\u00e4ume und Arbeitsger\u00e4te bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 20.000 Euro f\u00fcr jeden Beg\u00fcnstigten anerkannt. Mit einer Durchf\u00fchrungsverordnung sollen die Kriterien und Methoden der Anwendung und Nutzung des Steuerbonus festgelegt werden.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Steuerguthaben f\u00fcr Mieten der Gesch\u00e4fte und L\u00e4den (Art. 65)<\/strong><\/td><td>Den Unternehmern wird ein Steuerbonus in H\u00f6he von 60 % auf die Miete des Monats M\u00e4rz 2020 gew\u00e4hrt. Voraussetzung ist, dass das gemietete Geb\u00e4ude unter die Katasterkategorie C\/1 f\u00e4llt (= Gesch\u00e4ftslokale). Das Guthaben kann nur mit anderen Steuern verrechnet werden. Der Bonus gilt nicht f\u00fcr Subjekte, die die in den Anh\u00e4ngen 1 und 2 des D.P.C.M. 11. M\u00e4rz 2020, aufgef\u00fchrten T\u00e4tigkeiten durchf\u00fchren (T\u00e4tigkeiten, dessen Aus\u00fcbung zur Zeit nicht untersagt ist.) Das Guthaben kann ab dem 25. M\u00e4rz 2020 \u00fcber den Zahlungsvordruck F24 verrechnet werden (Steuerschl\u00fcssel <strong>6914<\/strong>\u2013<strong>2020<\/strong>).<\/td><\/tr><tr><td><strong>Werbebonus (Art. 98)<\/strong><\/td><td>Der Steuerbonus f\u00fcr Werbeinvestitionen im Verlagswesen wird verst\u00e4rkt: F\u00fcr die Jahre 2020-2022 gilt der Bonus f\u00fcr 30% aller Investitionen und nicht mehr nur f\u00fcr 75% der zum Vorjahr erh\u00f6hten Ausgaben.<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><strong>Stundung von Darlehen<\/strong><\/td><\/tr><tr><td><strong>Stundung Darlehensrate f\u00fcr die Erstwohnung (Art. 54)<\/strong><\/td><td>Selbst\u00e4ndige und Freiberufler k\u00f6nnen um die Stundung der Darlehensraten f\u00fcr die Erstwohnung ansuchen, sofern der Umsatz im ersten Quartal 2020 sich um 33% gegen\u00fcber dem vierten Quartal 2019 verringert hat.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Stundung Darlehensraten f\u00fcr Klein- und Mittelbetriebe (Art. 56)<\/strong><\/td><td>F\u00fcr kleinere und mittlere Unternehmen, welche vor dem 29.02.2020 ein Darlehen aufgenommen oder ein Leasing abgeschlossen haben, wird eine Stundung der Zins- und Tilgungszahlungen bis 30. September vorgesehen. Die lokalen Banken haben einen ersten gemeinsamen Vorschlag erarbeitet, um die Familien und Unternehmen zu unterst\u00fctzen: ohne besondere Formalit\u00e4ten kann f\u00fcr Kredite mit mittel-\/langfristiger Laufzeit um eine Stundung von bis zu zw\u00f6lf Monaten angesucht sowie. Au\u00dferdem kann \u2013 alternativ oder zus\u00e4tzlich \u2013 die Laufzeit derselben Kredite bis zu 24 Monate zu verl\u00e4ngert werden. Auf diese Weise profitiert man auch von einer verminderten Rate profitieren.<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><strong>Ma\u00dfnahmen im Bereich des Arbeitsrechts<\/strong><\/td><\/tr><tr><td><strong>Neuerungen im Bereich der einkommensst\u00fctzenden Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/td><td>Es wurden einige \u00c4nderungen im Bereich der einkommensst\u00fctzenden Sonderma\u00dfnahmen vorgesehen, und zwar ein leichterer Zugang zur ordentlichen Lohnausgleichskasse (\u201cCIGO\u201d) und zur allgemeinen Lohnerg\u00e4nzung; die M\u00f6glichkeit, die ordentliche Lohnausgleichskasse auch Betrieben zuzuerkennen, f\u00fcr welche bereits die au\u00dferordentliche Lohnausgleichskasse (\u201cCIGS\u201d) gew\u00e4hrt wurde, genauso wie die M\u00f6glichkeit, die allgemeine Lohnerg\u00e4nzung (\u201cassegno ordinario\u201d) Arbeitgebern zuzuerkennen, bei denen bereits Solidarit\u00e4tsleistungen (\u201cassegni di solidariet\u00e0\u201d) ausgezahlt werden; neue M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Sonderausgleichskasse (\u201cCIG in deroga\u201d) durch Regionen und autonome Provinzen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Ordentlicher Lohnausgleich und bilateraler Solidarit\u00e4tsfonds (FIS) (Art. 19)<\/strong><\/td><td>F\u00fcr Arbeitgeber, die im Jahr 2020 im Zusammenhang mit der Corona-Krise ihre wirtschaftliche T\u00e4tigkeit aussetzen oder reduzieren m\u00fcssen, wird die M\u00f6glichkeit vorgesehen, die ordentliche Lohnausgleichskasse mit der Begr\u00fcndung \u201cemergenza COVID-19\u201d zu beantragen. Man braucht dazu keine gewerkschaftliche Vereinbarung, die Gewerkschaften m\u00fcssen vorab jedoch informiert werden. <strong>Zeitraum<\/strong><strong>:<\/strong> ab dem 23.2.2020 (bis sp\u00e4testens August 2020) und f\u00fcr maximal 9 Wochen. In jedem Fall muss der Antrag bis zum Ende des vierten Monats nach dem Beginn der Aussetzung oder Reduzierung der T\u00e4tigkeit eingereicht werden. <strong>H\u00f6chstbetrag:<\/strong> 80% des Gehaltes, maximal 1129,66 Euro brutto monatlich pro Arbeitnehmer. <strong>Anwendungsbereich:<\/strong> Industriebetriebe, Bauunternehmen (auch Handwerker) Die allgemeine Lohnerg\u00e4nzung k\u00f6nnen auch Arbeitgebern zuerkannt werden, die im Solidarit\u00e4tsfonds des INPS (FIS) eingetragen sind und mehr als 5 Angestellte haben. Der Arbeitgeber kann die direkte Auszahlung durch die INPS beantragen. Es handelt sich dabei um Solidarit\u00e4tsvertr\u00e4ge, wo die gesamten Angestellten weniger arbeiteten, um Entlassungen zu vermeiden. <strong>Zeitraum<\/strong><strong>:<\/strong> ab dem 23.2.2020 (bis sp\u00e4testens August 2020) und f\u00fcr maximal 9 Wochen. <strong>H\u00f6chstbetrag:<\/strong> 80% des Gehaltes, maximal 1199,72 Euro brutto monatlich pro Arbeitnehmer; <strong>Anwendungsbereich:<\/strong> Hotel- und Gastbetriebe, Betriebe im Sektor Handel und Dienstleistungen, Freiberufler<\/td><\/tr><tr><td><strong>Au\u00dferordentlicher Lohnausgleich (CIG in deroga \u2013 Art. 22)<\/strong><\/td><td>F\u00fcr alle jene Unternehmen, die nicht f\u00fcr die ordentliche Lohausgleichskasse ansuchen k\u00f6nnen, wurde die Sonderlohnausgleichskasse eingef\u00fchrt. Es sind dies Arbeitgeber mit bis zu 5 Angestellten, Saisonarbeiter in der Landwirtschaft, Lehrlinge im dualen System und Arbeitgeber, die nur auf die au\u00dferordentliche Lohnausgleichskasse zur\u00fcckgreifen k\u00f6nnen (z.B. Handelsbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern). Die Sonderausgleichskasse kann gew\u00e4hrt werden: f\u00fcr die Dauer der Aussetzung des Arbeitsvertrags, aber nicht l\u00e4nger als 9 Wochen; bei einer Vereinbarung zwischen Sozialpartnern und Regionen\/Autonomen Provinzen. Bei Arbeitgebern mit bis zu 5 Angestellten ist die Vereinbarung mit den Gewerkschaften nicht erforderlich. Auf operativer Ebene werden die Antr\u00e4ge auf Zugang zur Sonderausgleichskasse den Regionen und autonomen Provinzen vorgelegt. Diese bearbeiten sie der Reihenfolge nach. Die entsprechenden Ma\u00dfnahmen werden anschlie\u00dfend per Verordnung der Regionen und autonomen Provinzen gew\u00e4hrt und der INPS binnen 48 Stunden ab dem entsprechenden Beschluss mitgeteilt. Hierbei wird die Liste der Beg\u00fcnstigten beigelegt. Die INPS wird dann \u2013 nach Pr\u00fcfung der insgesamt zustehenden Ressourcen \u2013 die entsprechenden Leistungen ausbezahlen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Vorlage der Antr\u00e4ge auf Arbeitslosengeld (Art. 32 + 33)<\/strong><\/td><td>Die Frist, nach welcher das Anrecht auf das Arbeitslosengeld NASpI und DIS-COLL verf\u00e4llt, wird von 68 auf 128 Tage verl\u00e4ngert. Die Frist f\u00fcr die Vorlage der Antr\u00e4ge auf Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft f\u00fcr das Bezugsjahr 2019 wird auf den 1.6.2020 verl\u00e4ngert.<\/td><\/tr><tr><td><strong>K\u00fcndigungsverbot (Art. 46)<\/strong><\/td><td>Ab dem 17. M\u00e4rz 2020 wird f\u00fcr 60 Tage ein Verbot f\u00fcr betriebsbedingte K\u00fcndigungen eingef\u00fchrt.&nbsp;<\/td><\/tr><tr><td><strong>Elternurlaub und Voucher f\u00fcr Baby Sitter (Art- 23)<\/strong><\/td><td>Eltern von Kindern, welche maximal 12 Jahre alt sind, haben ein Anrecht auf 15 Tage zus\u00e4tzlich bezahlten Elternurlaub. Diese werden zu 50% verg\u00fctet. Der au\u00dferordentliche Elternurlaub steht auch Selbst\u00e4ndigen zu. Alternativ zum Elternurlaub wird ein Beitrag von 600 Euro f\u00fcr einen Babysitter zu Verf\u00fcgung gestellt.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Ausdehnung der \u201cPERMESSI 104\u201d (Art. 24)<\/strong><\/td><td>Art. 33 Abs. 3 Gesetz 104\/92 verf\u00fcgt ein Anrecht f\u00fcr Angestellte im privaten wie im \u00f6ffentlichen Sektor, drei auch nicht aufeinanderfolgende Tage im Monat frei zu nehmen, um Angeh\u00f6rige (Ehepartner, Partner in einer zivilrechtlichen Partnerschaft, zusammenlebende Personen, Verwandte und Verschw\u00e4gerte bis zum dritten Grad) zu betreuen, wenn diese mindestens 65 Jahre alt oder aber schwerstbehindert (\u201eaffetti da patologie invalidanti\u201c) sind. Au\u00dferdem stehen den Angestellten 3 freie Tage zu, wenn einer der obengenannten Angeh\u00f6rigen verstorben ist. In diesen F\u00e4llen 12 weitere Tage Freistellung vorgesehen, die im M\u00e4rz und April in Anspruch genommen werden k\u00f6nnen. Angestellte im Gesundheitswesen m\u00fcssen dabei aber auch die Anforderungen der Sanit\u00e4tsstrukturen im Kampf gegen das Coronavirus ber\u00fccksichtigen.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Gleichstellung der Quarant\u00e4ne mit einer Krankheit (Art. 26)<\/strong><\/td><td>Die Quarant\u00e4ne wird arbeitsrechtlich wie eine Krankschreibung behandelt. F\u00fcr Angestellten im Privatsektor gilt somit der Zeitraum der Quarant\u00e4ne infolge von COVID-19 (sowohl unter medizinischer Aufsicht als auch zuhause) arbeitsrechtlich als Krankheit.<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td>&nbsp;<\/td><\/tr><tr><td><\/td><td><strong>FAQ \u2013 Fragen und Antworten der S\u00fcdtiroler Landesverwaltung<\/strong><\/td><\/tr><tr><td>&nbsp;<\/td><td>Auf der folgenden Internetseite &nbsp;<a href=\"http:\/\/www.provinz.bz.it\/sicherheit-zivilschutz\/zivilschutz\/coronavirus-faq-fragen-und-antworten.asp?somefaq_page=2#anc304\">http:\/\/www.provinz.bz.it\/sicherheit-zivilschutz\/zivilschutz\/coronavirus-faq-fragen-und-antworten.asp?somefaq_page=2#anc304<\/a> finden Sie aktuelle Informationen und Antworten auf Fragen, die momentan viele besch\u00e4ftigen (z.B. zum Thema \u201eBetriebe, Arbeitgeber und Arbeitnehmer\u201c, \u201eGesch\u00e4fte und Verkaufst\u00e4tigkeiten\u201c oder \u201eLandwirtschaft\u201c). Hier ein Auszug:<\/td><\/tr><tr><td><strong>Darf auf Baustellen weitergearbeitet werden?<\/strong><\/td><td>In der Provinz Bozen wurde die Schlie\u00dfung aller Baustellen verordnet. Ausgenommen sind nachstehende Baustellen: 1. Baustellen, welche zur Erbringung von grundlegenden \u00f6ffentlichen Diensten f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung n\u00f6tig sind unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Mitarbeiter; 2. Baustellen, die gef\u00e4hrdete Strukturen wiederherzustellen unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Mitarbeiter; 3. Baustellen, die Schadensereignissen oder Fehlfunktionen betroffene Anlagen zu sanieren unabh\u00e4ngig von der Anzahl der Mitarbeiter; 4. Wartungs- und Installationsarbeiten (gesamter Installationssektor laut M.D. 37\/2008) mit maximal 5 gleichzeitig t\u00e4tigen Mitarbeitern, ausgenommen Baustellen; 5. Kleinere Bau- und Nichtbauarbeiten um die bereits realisierten Bauarbeiten sicherzustellen; 6. Geringf\u00fcgige neue Eingriffe ohne Kontakt mit anderen Personen (pro Eingriff ein Mitarbeiter). S\u00e4mtliche Eins\u00e4tze m\u00fcssen unter der Ber\u00fccksichtigung aller aktuell g\u00fcltigen gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheitsprotokolle zur Vermeidung der Krankheits\u00fcbertragung erbracht werden.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Darf jedes Produkt im Einzelhandel verkauft werden (also nicht nur Lebensmittel oder Grundbedarfsg\u00fcter), wenn dieses dem Kunden direkt nach Hause geliefert wird? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?<\/strong><\/td><td>JA, der Einzelhandel kann den Kunden jede Art von Produkt nach Hause liefern, wenn es \u00fcber Internet, Fernsehen, Versandhandel, Radio, Telefon bestellt wurde. Die Lieferung der Produkte nach Hause muss so erfolgen, dass der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter gew\u00e4hrleistet ist. Die besagten besonderen Verkaufsformen im Einzelhandel unterliegen aber der zertifizierten Meldung des T\u00e4tigkeitsbeginns an die gebietsm\u00e4\u00dfig zust\u00e4ndige Gemeinde.<\/td><\/tr><tr><td><strong>M\u00fcssen private Studios\/Kanzleien\/Praxen geschlossen bleiben?<\/strong><\/td><td>NEIN. Eine allgemeine Schlie\u00dfung von Produktions- oder freiberuflichen T\u00e4tigkeiten ist nicht vorgesehen. In jedem Fall wird aber allen Arbeitgebern nahegelegt, so weit wie m\u00f6glich flexible Arbeitsformen wie SmartWorking, HomeOffice, Telearbeit o.\u00e4. zu erm\u00f6glichen und den Angestellten bezahlten Urlaub bzw. bezahlte Freistellungen zu gew\u00e4hren sowie sonstige tarifvertraglich vorgesehene M\u00f6glichkeiten.<\/td><\/tr><tr><td><strong>Ist der Einzelhandel mit Produkten f\u00fcr die Landwirtschaft erlaubt?<\/strong><\/td><td>NEIN, diese T\u00e4tigkeit ist nicht erlaubt, da sie nicht zu jenen Einzelhandelst\u00e4tigkeiten z\u00e4hlt, die gem\u00e4\u00df Anlage 1 des DM vom 11. M\u00e4rz 2020, ge\u00f6ffnet bleiben d\u00fcrfen. Die T\u00e4tigkeiten des Landwirtschafts-, Viehzucht- und Lebensmittelverarbeitungssektors, einschlie\u00dflich der Lieferketten, die Waren und Dienstleistungen bereitstellen, wird jedoch durch den Gro\u00dfhandel garantiert. Somit k\u00f6nnen Gro\u00dfhandelsbetriebe mit Produkten, Maschinen und Ger\u00e4te f\u00fcr die Landwirtschaft ge\u00f6ffnet bleiben, vorausgesetzt die Gesundheits- und Hygienevorschriften gem\u00e4\u00df oben genanntem Dekret sind garantiert. Wird der Gro\u00dfhandel von landwirtschaftlichen Produkten, Maschinen und Werkzeugen gleichzeitig mit dem Einzelhandel durchgef\u00fchrt, so muss die Einzelhandelst\u00e4tigkeit ausgesetzt werden. Damit in diesen Betrieben die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Aus\u00fcbung der Gro\u00dfhandelst\u00e4tigkeit gew\u00e4hrleistet ist, muss der Kunde darauf hingewiesen werden, dass kein Einzelhandel stattfindet und dass nur Kunden mit MwSt.-Nummer Zutritt haben.<\/td><\/tr><tr><td>&nbsp;<\/td><td>F\u00fcr eventuelle R\u00fcckfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung.<\/td><\/tr><tr><td>&nbsp;<\/td><td><strong>Anhang:<\/strong> <a href=\"https:\/\/munter.bz.it\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Allegato-1.pdf\">Anhang 1: T\u00e4tigkeiten, welche besonders betroffen sind<\/a> <a href=\"https:\/\/munter.bz.it\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/Anhang-2-Protokoll-Ma_nahmen-COVID19.pdf\">Anhang 2 \u2013 Gemeinsames Protokoll f\u00fcr die Regelung der Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung und Eind\u00e4mmung der Verbreitung des Virus Covid19 am Arbeitsplatz<\/a> Hier geht es zur PDF-Version dieses Textes: <a href=\"https:\/\/munter.bz.it\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/2020.03.26-Hilfspaket-Cura-Italia.pdf\">2020.03.26 Hilfspaket \u2013 Cura Italia<\/a><\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Datum: 26. 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